Sie sind
über die Woche berufstätig und können deshalb nur am
Sonnabend einen Termin beim Anwalt wahrnehmen, aber Ihr Anwalt arbeitet
nur montags bis freitags?
Rufen Sie doch einfach bei uns
an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin für
Sonnabendvormittag*. Dann klären wir auch Ihr Rechtsproblem.
* Dieses überobligatorische Angebot richtet sich
ausschließlich an Personen, die durch Ihre berufliche
Tätigkeit (Außendienst, Montage, Schichtarbeit etc.) nur an
Sonnabenden einen Besprechungstermin wahrnehmen können. Die
vorherige
Terminsvereinbarung ist unabdingbar.