Sie sind über die Woche berufstätig und können deshalb nur am Sonnabend einen Termin beim Anwalt wahrnehmen, aber Ihr Anwalt arbeitet nur montags bis freitags?

Rufen Sie doch einfach bei uns an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin für Sonnabendvormittag*. Dann klären wir auch Ihr Rechtsproblem.

* Dieses überobligatorische Angebot richtet sich ausschließlich an Personen, die durch Ihre berufliche Tätigkeit (Außendienst, Montage, Schichtarbeit etc.) nur an Sonnabenden einen Besprechungstermin wahrnehmen können. Die vorherige Terminsvereinbarung ist unabdingbar.