Wieviel kostet Rechtsverfolgung?
Die Euro-Beträge umfassen nicht die aus Anlaß der Mandatsbearbeitung zusätzlich entstehenden Auslagen (u.a. Post- und Telekommunikationspauschale; Dokumentenpauschale und Umsatzsteuer).

Alle Angaben ohne Gewähr - Einzelheiten bespricht der Anwalt mit Ihnen im Termin.

 

 

Rechtsanwalt

 

Gericht

 

 

 

 

 

1. Rechtsberatung

 

  • Vereinbarte Gebühr
  • maximal 190,00 € für  Erstberatung eines Verbrauchers ohne Gebührenvereinbarung

 

 

 

 

 

 

 

2. vorgerichtliche Tätigkeit (z.B.: Mahnschreiben):

 

0,5 ... 2,5 Geschäftsgebühr für:

  • Führen des Geschäfts
  • angeordnete Beweiserhebung(en)

daneben können hier die 1,2 Terminsgebühr für eine Besprechung mit der Gegenseite ohne Gericht sowie die 1,5 Einigungsgebühr bei außergerichtlicher Einigung (Vergleich) entstehen

 

 

 

 

 

 

 

3. Gerichtsverfahren in I. Instanz

 

nur Mahnbescheidsverfahren:

1,0 MB-Gebühr zzgl. weiterer 0,5 Gebühr für Beantragung des Vollstreckungsbescheids

 

nur Mahnverfahren:

0,5 Gerichtsgebühr, aber
mindestens 36 €

 

 

 

 

 

 

 

Klageverfahren:

1,3 Verfahrensgebühr für die Klageerhebung bzw. Verteidigungsanzeige

  • ging Mahnverfahren voraus, erfolgt volle Anrechnung der MB-Gebühr (1,0)
  • Geschäftsgebühr wird hälftig, maximal jedoch mit 0,75 Gebühr angerechnet

1,2 Terminsgebühr für die Mitwirkung in einem Gerichtstermin oder die Besprechung mit dem Gegner zur Erledigung des Rechtsstreites oder beim Abschluß eines

schriftlichen Vergleiches

1,0 Einigungsgebühr für Abschluss des Verfahrens durch einen Vergleich
 

 

Klageverfahren:

Vorschuss = 3 Gebühren

Vergleich, Anerkenntnis-, Verzichtsurteil = nur 1 Gebühr (am Ende werden die überzahlten Kostenvorschüsse von der Justizkasse erstattet)

 

 

 

 

 

 

4. Gerichtsverfahren in II. Instanz:
(keine Anrechnung)

 

Gebühren entstehen neben denen der I. Instanz

 

Gebühren wie in I. Instanz aber mit 1,5-facher Gebühr

HINWEISE:
In der Darstellung wird davon ausgegangen, daß nur ein Auftraggeber/Mandant vorhanden ist. Wird der Anwalt für mehrere Personen in der gleichen Sache tätig, ergibt sich eine Erhöhung der Gebührensätze und -höchstbeträge in Abhängigkeit von der Anzahl der mitvertretenen Personen.

Von der Darstellung der Kosten der Zwangsvollstreckung wurde ebenso abgesehen wie von der Beschreibung der Vergütung in Straf- und Bußgeldsachen sowie Angelegenheiten der Sozialgerichtsbarkeit.

Da nicht alle Möglichkeiten des Honorars für einzelne Fälle hier wiedergegeben werden können, empfiehlt es sich, die Kosten bei Mandatserteilung genauer nachzufragen. Gern erhalten Sie eine Kostenvorschau über die voraussichtlich zu erwartetenden Kosten und Auslagen.